Sachverständigen Dienstleistungen:

Unfallschaden Gutachten

Sie haben das Recht einen freien, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen. Als Geschädigter obliegt Ihnen die Beweispflicht über die Höhe Ihres Schadens und weiterer Ansprüche.

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit ist gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.

Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken.

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen im Auftrag des TÜV NORD:

Hauptuntersuchung

Die TÜV NORD-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung des TÜV NORD. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung.

Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit sowie Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung oder kurz: Die "HU". 

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann.

Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von TÜV NORD Mobilität.

Das Untersuchungs-Ergebnis: Erklären gehört zum Service der HU. Unsere Sachverständigen erläutern Ihnen ausführlich das Untersuchungsergebnis der HU und besprechen mit Ihnen Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Bewahren Sie diesen bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf.

Was tun, wenn eine Nachprüfung erforderlich ist? Die Nachprüffrist beträgt ein Monat. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung auch die geringen Mängel beheben. Nur dann dürfen wir Ihrem Fahrzeug eine neue Prüfplakette erteilen.

Kann ich den Termin für die Hauptuntersuchung hinauszögern? Es geht um Ihre Sicherheit. Kommen Sie immer rechtzeitig zur Hauptuntersuchung. Wann der nächste Termin ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen oder aus dem Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs.

Änderungsabnahmen

Die TÜV NORD-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung des TÜV NORD. Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die TÜV NORD-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Rad-Reifen-Kombination, Fahrwerksänderung (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die TÜV NORD-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Mit folgenden Prüfzeugnissen sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Teilegutachten (TGA)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG- oder ECE-Genehmigung
  • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung

Bewahren Sie die Prüfzeugnisse gut auf und führen Sie diese mit dem Fahrzeugschein immer zusammen mit im Fahrzeug.

BOKraft

Die Prüfingenieure des TÜV NORD untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier hilft der TÜV NORD-Prüfingenieur gerne.

Oldtimerbegutachten gemäß § 23 StVZO

Beim Anblick eines polierten Klassikers beginnt auch unser Puls zu rasen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Zulassung eines Oldtimers beachten sollten.

Seit dem 01. Juli 1997 gibt es in Deutschland eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Diese erkennen Sie an dem H, welches hinter der Erkennungsnummer folgt. Durch diese Kennzeichnung erhalte Sie nicht nur finanzielle Vorteile bei den Steuern und der Versicherung, auch in Umweltzonen, die sonst nur mit grüner Abgasplakette befahren werden dürfen, können Sie mit Ihrem Oldtimer ruhigen Gewissens fahren. Bevor Sie jedoch Ihr begehrtes H-Kennzeichen erhalten, muss ein Sachverständiger Ihr Kraftfahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ einstufen. Hierfür gelten besondere Bedingungen die im §23 der StVZO geregelt sind.

Was ist ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut?

  • Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum „normalen alten“ Fahrzeug vorausgesetzt.
  • Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen.

Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug jedoch vom Original abweichen:

  • Lackierung, muss aber zeitgenössisch sein und alle Verzierungen, Aufkleber und Firmenschriften enthalten
  • ein andere Motor aus der selben Baureihe des Fahrzeugs
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl

Folgende Umbauten werden anerkannt:

  • Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum sein.
  • Katalysatoren und behindertengerechte Umbauten sind erlaubt.
  • Alle Umbauten müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen und müssen in jedem Fall verkehrssicher sein.

 

Unser Service für Ihr H-Kennzeichen

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein TÜV NORD Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind. Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

 

Tempo 100 Regelung

Schnell ans Ziel kommen mit Ihrem PKW-Anhänger mit 100 km/h

Wer mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen.

Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und baulich getrennte Kraftfahrstraßen - bedeutet, dass eine Mittelleitplanke oder ähnliches vorhanden ist, um die Richtungsfahrbahnen voneinander zu trennen - eilen.

Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder TÜV NORD Station begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Diese Tempo 100-Regelung kann gelten für:

  • PKW und
  • andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

Die technischen Voraussetzungen sind:

  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach darauf an. Wir beraten Sie gerne.

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